Steuerzahlungen im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung

Startseite/STEUERGESTALTUNG/Steuerzahlungen im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung

Steuerzahlungen im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung

DIE PERIODENGERECHTE ZUORDNUNG BEIM JAHRESWECHSEL

Entgegen des Zufluss-/Abflussprinzips innerhalb der Gewinnermittlung im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung gelten die Zahlungen bei Umsatzsteuervor- bzw. Lohnsteueranmeldungen bis zum 10.01. des Folgejahres (regelmäßige wiederkehrende Zahlungen i. S. d. Hinweis 11 EStR) als Betriebsausgaben der vorangegangenen Periode. Sollte jedoch der 10.01. des Folgejahres ein Samstag oder Sonntag sein und sich die Fälligkeit der Steuerzahlungen in Folge dessen auf den 11.01. bzw. 12.01. verschieben, stellt dies, entgegen des Hinweises H 11 EStR, laut Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ebenfalls eine Betriebsausgabe des vorangegangenen Jahres dar. Diese Rechtsprechung gilt einheitlich für Zahlungen der Umsatzsteuervor- bzw. Lohnsteueranmeldungen.

Im Gegensatz hierzu stellt die Umsatzsteuerjahreszahlung bzw. –Erstattung eine nicht regelmäßig wiederkehrende Zahlung dar. In diesem Fall greift wieder das Zufluss-/Abflussprinzip und die wirtschaftliche Zuordnung findet in der Periode der Zahlung statt.

2020-12-18T17:55:56+01:0018. Dezember 2020|STEUERGESTALTUNG|