Firmen-PKW: Besser 0,5 % statt 1,0 % versteuern
GESETZLICHE NEUREGELUNG FÜR DEN GELDWERTEN VORTEIL EINES E-DIENSTFAHRZEUGS UND VERGÜNSTIGUNG FÜR DIENSTFAHRZEUGE, DIE BEREITS 2018 ANGESCHAFFT WURDEN Im Gegensatz zur regulären 1%-Methode bei dienstlich überlassenen Fahrzeugen, wird der geldwerte Vorteil bei Elektro-/Hybridfahrzeugen im Rahmen der Neuregelung zum 01.01.2019 nur in Höhe von 0,5% angesetzt (inländischer Bruttolistenpreis wird nur zur Hälfte berücksichtigt). Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode werden die PKW-Abschreibungen bzw. Leasingraten ebenfalls nur hälftig angesetzt und zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Durch diesen steuerlichen Anreiz möchte der Staat die Nutzung von Elektrofahrzeugen fördern. Diese Regelung gilt jedoch nur für Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge, die im [...]