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Immobilien im Steuerrecht
WEITERE ANWENDUNG DER KLEINUNTERNEHMERREGELUNG UND STEUERN SPAREN DURCH IMMOBILIENVERÄUSSERUNGEN UNTER EHEGATTEN
Im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen läuft der bisherige Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG Gefahr, dass aufgrund des zusätzlichen Umsatzes eine bisherige Kleinunternehmerregelung aufgehoben wird. Da der Umsatz des gesamten Unternehmers und nicht der einzelnen Firma maßgeblich für die Anwendung des §19 UStG ist, wird die Umsatzgrenze in Höhe von 17.500 €/Jahr schnell überstiegen.