Aktuelle Steuervorteile sichern
Firmen-PKW: Besser 0,5 % statt 1,0 % versteuern
Michelle Eggen2020-12-18T17:55:26+01:0018. Dezember 2020|Kategorien: STEUERGESTALTUNG|
Steuerzahlungen im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung
Michelle Eggen2020-12-18T17:55:56+01:0018. Dezember 2020|Kategorien: STEUERGESTALTUNG|
Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gegenständen
Michelle Eggen2020-12-18T17:56:28+01:0018. Dezember 2020|Kategorien: STEUERGESTALTUNG|
Die optimale Rechtsform für Sie
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Eine der beliebtesten Rechtsformen bei Gründungen ist die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hierbei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit. Sie haften also nur mit dem Betriebsvermögen des Unternehmens. Das Privatvermögen der Gesellschafter kann in einem Haftungsfall (meistens) nicht herangezogen werden. Nur, wenn Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter Ihre Pflichten verletzen, können Sie auch persönlich haftbar gemacht werden.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die einfachste Form der Unternehmensgründung geschieht mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie kommt in Frage, wenn Sie zusammen mit einem oder mehreren Partnern gründen und dafür möglichst wenig Aufwand betreiben möchten. Wie bei Einzelunternehmen haften die Gründer nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem privaten Vermögen. Nimmt Ihr Partner im Namen der GbR einen Kredit auf, kann die Bank die Rückzahlung also auch von Ihnen fordern.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder Mini-GmbH
Die Unternehmergesellschaft oder Mini-GmbH ist die Lösung für alle, die ihre Haftung auf das Betriebsvermögen begrenzen möchten, aber nicht 25.000 Euro Stammkapital für die Gründung einer GmbH aufbringen können. Sie ist eine Art „GmbH light“. Die Gründung funktioniert ebenso wie bei einer GmbH, allerdings sind die Notarkosten günstiger.
Aktiengesellschaft (AG)
Sie haben einen hohen Kapitalbedarf und liebäugeln damit, Teile Ihres Unternehmens an die Börse zu bringen? Dann könnte die Aktiengesellschaft (AG) die richtige Rechtsform für Sie sein. Nicht nur als Team, sondern auch als Solo-Gründer können Sie sich mit einer Aktiengesellschaft selbständig machen.
Die optimale Rechtsform für Sie
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Eine der beliebtesten Rechtsformen bei Gründungen ist die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hierbei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit. Sie haften also nur mit dem Betriebsvermögen des Unternehmens. Das Privatvermögen der Gesellschafter kann in einem Haftungsfall (meistens) nicht herangezogen werden. Nur, wenn Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter Ihre Pflichten verletzen, können Sie auch persönlich haftbar gemacht werden.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die einfachste Form der Unternehmensgründung geschieht mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie kommt in Frage, wenn Sie zusammen mit einem oder mehreren Partnern gründen und dafür möglichst wenig Aufwand betreiben möchten. Wie bei Einzelunternehmen haften die Gründer nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem privaten Vermögen. Nimmt Ihr Partner im Namen der GbR einen Kredit auf, kann die Bank die Rückzahlung also auch von Ihnen fordern.
Aktiengesellschaft (AG)
Sie haben einen hohen Kapitalbedarf und liebäugeln damit, Teile Ihres Unternehmens an die Börse zu bringen? Dann könnte die Aktiengesellschaft (AG) die richtige Rechtsform für Sie sein. Nicht nur als Team, sondern auch als Solo-Gründer können Sie sich mit einer Aktiengesellschaft selbständig machen.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder Mini-GmbH
Die Unternehmergesellschaft oder Mini-GmbH ist die Lösung für alle, die ihre Haftung auf das Betriebsvermögen begrenzen möchten, aber nicht 25.000 Euro Stammkapital für die Gründung einer GmbH aufbringen können. Sie ist eine Art „GmbH light“. Die Gründung funktioniert ebenso wie bei einer GmbH, allerdings sind die Notarkosten günstiger.